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ArbG Erfurt, 17.06.2020 - 5 Ca 2186/19 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Thüringen
§ 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG
Tariflicher Abfindungsanspruch
Verfahrensgang
- ArbG Erfurt, 17.06.2020 - 5 Ca 2186/19
- LAG Thüringen, 08.11.2022 - 1 Sa 257/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 830/13
Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder
Auszug aus ArbG Erfurt, 17.06.2020 - 5 Ca 2186/19
Damit unterscheiden die Tarifvertragsparteien nicht zwischen Mitgliedern einer Gewerkschaft einerseits und "unorganisierten" oder "Außenseitern" andererseits, sondern unterscheiden zwischen verschiedenen Gruppen von Mitgliedern der Gewerkschaft IG Metall und damit allein zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern, also denjenigen, für die ein Tarifvertrag ohnehin nur Rechtsnormen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen setzen kann, vergleiche BAG Urteil vom 27. Januar 2016 - 4 AZR 830/13 - Rz. 16.
- LAG Thüringen, 08.11.2022 - 1 Sa 257/20
Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Differenzierungsklausel - Stichtagsregelung …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 17.06.2020 - Az. 5 Ca 2186/19 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 17.06.2020, Az. 5 Ca 2186/19, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn eine Abfindung in Höhe von 17.974,03 ? brutto zzgl.